Rechtliche Rahmenbedingungen
Während für Betrieb, Netzanbindung und Einspeisevergütung das EEG maßgeblich ist, geben beim Planen von Windparks das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Baugesetzbuch (BauGB) den rechtlichen Rahmen vor. Auch Bau-, Straßen- und Luftverkehrs- sowie Naturschutzrecht sind relevant. Antragsteller müssen neben detaillierten Angaben zur Bauplanung und zu den geplanten elektrischen Anlagen Gutachten zu Schallentwicklung, Schattenwurf, Sichtbarkeit und Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie zu ökologischen Einflüssen des Projekts vorlegen. Neben Bundesrecht werden bei den Abständen zu Wohngebieten, Verkehrswegen, oder Gewässern auch die Gesetzgebungen der Länder wirksam. In diesen können etwa Höhenbegrenzungen festgelegt sein. Auch die nicht verbindlichen Empfehlungen der Bundesländer werden in die Planung einbezogen. Als weitere Instanzen wirken Naturschutzbehörden und die Bauämter der Gemeinden bei der Genehmigung mit. Ist der Windpark in Betrieb, regelt das Steuerrecht die Verteilung der Gewerbesteuer: In der Regel verbleiben 70 Prozent des Steueraufkommens in der Standortgemeinde des Windparks, wo sie zur regionalen Wertschöpfung beitragen und den lokalen Gemeindehaushalt stärken, 30 Prozent bei der Standortgemeinde des Betreibers. In Einzelfällen kann diese Aufteilung allerdings auch abweichen.
Standortsuche
Die Regionalpläne der Länder weisen Vorranggebiete für Windenergie aus. Die ausführliche Standortanalyse überprüft die Mindestabstände zu Wohngebieten und Verkehrswegen, zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Gewässern sowie zu Militärbasen, Flughäfen oder denkmalgeschützten Bauwerken. Kommt ein Standort in Frage, folgt die verfeinerte Analyse inklusive einer Ermittlung der lokalen Windverhältnisse anhand von Berechnungen mit Hilfe von Referenzwerten oder Messungen vor Ort. Beim folgenden „Micrositing“ verfeinern die Planer die Standortbewertung, entwickeln auf dieser Basis das Layout des Windparks und legen sich auf einen den Standortbedingungen und ihrem Budget angemessenen Anlagentyp fest. Daneben muss die Netzanbindung des Windparks geklärt werden. Schall- und Schattenimmissionen werden durch IT-gestützte Simulationen ermittelt und das Windparklayout entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgestaltet. Bodengutachten dienen der Klärung, welche Art Fundament eingesetzt werden muss.
Akzeptanz
Im Planungsprozess gilt es, Bürger, Politiker, involvierte Behörden oder auch Naturschützer vor Ort „mitzunehmen“. Selten stößt ein Windpark-Projekt auf ungeteilte Zustimmung. Umso wichtiger ist es, von Anfang an Transparenz zu schaffen, Sorgen und Ängste ernst zu nehmen und darüber offen mit den Betroffenen zu kommunizieren. Die Erfahrungen zeigen, dass die Vorbehalte gegen Windenergie gerade in der Nachbarschaft von Windparks deutlich zurückgehen. Nicht selten können die Besorgnisse durch die Vermittlung des aktuellen Wissens aufgelöst werden. Aufklärung über technische Innovationen, wie stark reduzierte Schallimmissionen dank aerodynamisch optimierter und verstellbarer Rotorblätter, nicht mehr reflektierende Lacke oder sensorgestütztes Abschalten zur Vermeidung von Schattenwurf können die Akzeptanz deutlich erhöhen. Bei Konflikten mit Mensch und Natur gilt die Regel: Ein tragfähiger Kompromiss ist allemal besser als gerichtliches Durchsetzen der eigenen Rechte. Auch hier können Hinweise auf erfolgreiche Ausgleichsmaßnahmen helfen.
Genehmigung
Während eines Windpark-Projekts gilt es bei aller Transparenz, die Möglichkeit juristischer Anfechtungen im Blick zu behalten. In Auseinandersetzungen mit Naturschutzbehörden und lokalen Initiativen hat es sich bewährt, Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des baulichen Eingriffs anzubieten und diese dann in Kooperation mit Behörden und Initiativen zu planen. Sind alle Auflagen erfüllt und das Projekt genehmigt, kann die Beauftragung lokaler Baufirmen für die Grundierungsarbeiten sowie die Bestellung und schließlich auch die Installation der Windenergieanlage selbst und der Netzanschlüsse erfolgen. Der Planungsprozess ist damit abgeschlossen.