Pressemitteilung: Gutachten-Check ist nicht verallgemeinerbare ...

Gutachten-Check ist nicht verallgemeinerbare Stichprobe – BWE sagt Prüfung und Diskussion zu

Gutachten-Check ist nicht verallgemeinerbare Stichprobe – BWE sagt Prüfung und Diskussion zu

Der Bundesverband WindEnergie (BWE) sieht in dem heute durch NABU, BUND und LNV in Stuttgart vorgestellten Qualitäts-Check von artenschutzrechtlichen Gutachten in Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen eine nicht verallgemeinerbare Stichprobe. Trotzdem sagt der BWE zu, die Ergebnisse ernsthaft zu prüfen und zu diskutieren.

„Eine Stichprobe aus lediglich acht Genehmigungsverfahren lässt sich jedoch nicht verallgemeinern. Zudem ist der begutachtete Zeitraum natürlich von elementarer Bedeutung. Hier hat man sich auf zwei Monate im Jahr 2016 beschränkt, obwohl erst die Beurteilung eines größeren Zeitraums eine repräsentative Aussage zulässt. Denn wenn wir die drei bis vier Jahre vor Genehmigungserhalt zurückgehen, die normalerweise nötig sind, um die artenschutzrechtlichen Untersuchungen durchzuführen, landen wir in den Jahren 2012 und 2013. Die  Hinweise der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) wurden jedoch erst im Sommer 2015 eingeführt. Das bedeutet, dass hier eine untypische Übergangsphase herausgegriffen wird, die alles andere als repräsentativ ist. Fairer wäre es gewesen, sich Genehmigungsverfahren eines längeren Zeitraums anzusehen.

Wir sehen angesichts der durch die Umweltverbände aufgezeigten Schwächen allerdings trotzdem Handlungsbedarf. Für die Branche sind rechtssichere Gutachten essentiell. Natürlich müssen die Vorgaben der LUBW bei der Erstellung von artenschutzrechtlichen Gutachten eingehalten werden. Auch eine einheitliche Anwendung dieser Vorgaben durch alle Gutachter liegt in unserem ureigenen Interesse. Deshalb werden wir uns den Gutachten-Check sehr genau  ansehen und im Verband beraten. Im Anschluss wollen wir  auch das Gespräch mit NABU, BUND und LNV suchen“, kündigte Christian Oberbeck, Landesvorsitzender Bundesverband WindEnergie, an.


Hintergrund:

Die drei Natur- und Umweltschutzverbände BUND, LNV und NABU haben in einem Gutachten-Check eine Stichprobe von acht artenschutzrechtlichen Gutachten aus insgesamt 24 im November und Dezember 2016 abgeschlossenen Genehmigungsverfahren geprüft. Die Verbände veröffentlichten  diese Ergebnisse heute anonymisiert. Sie beklagen eine unzureichende Berücksichtigung der Vorgaben der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) bei der Erstellung von artenschutzrechtlichen Gutachten und kritisieren die nicht einheitliche Anwendung dieser Vorgaben durch die Gutachter. Darauf aufbauend fordern die Verbände eine strukturelle Verbesserung der Gutachten- und der Genehmigungspraxis.

Ihr Ansprechpartner für Pressefragen

Frank Grüneisen - Pressereferent


Frank Grüneisen

Tel.:+49 (0)30-212 341-253
E-Mail: presse@wind-energie.de

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