Um der technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen, wird zusätzlich eine Abstufung im 750 bis 1.000 m Abstandsbereich empfohlen. Für Wohnhäuser und gemischte Wohn-Gewerbegebäude im Außenbereich empfiehlt der Windenergieerlass einen Abstand von 600 m als weiche Tabuzone.
Die thüringische Landesregierung verfolgt das Ziel, bis 2040 den Energiebedarf bilanziell durch einen Mix aus 100 Prozent regenerativer Energie selbst zu decken. Bis zum Jahr 2020 soll ein Anteil von 35 Prozent Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch erreicht werden. Der vorgelegte Erlass zielt darauf, etwa 1 Prozent der Landesfläche für die Belange der Windenergie nutzbar zu machen.
>> Windenergieerlass Thüringen vom 21. Juni 2016