Rückbau - alles gut geregelt
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung umfasst Bau und Errichtung wie auch den Betrieb der Windenergieanlage. Wird die Anlage nicht mehr zur Erzeugung von Strom genutzt, wird sie abgebaut, entsorgt und das Grundstück in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Die Bedingungen für den Rückbau werden in der Regel in der Baugenehmigung erwähnt und im Pachtvertrag geklärt. Landesrechtlich ist geregelt, in welcher Form die Baugenehmigungsbehörde die Einhaltung der Verpflichtung sicherstellen. So wird in manchen Bundesländern verlangt die Rückbaukosten bereits bei Projektbeginn durch eine Bürgschaft abzusichern. Die Höhe der Sicherheitsleistung richtet sich nach den Kosten, die voraussichtlich für den vollständigen Rückbau der Windenergieanlage - einschließlich der Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes des Grundstücks aufgewandt werden müssen. Erwartete Erträge aus dem Verkauf von Teilen werden dabei berücksichtigt.
Oft ist es rentabel eine Windenergieanlage vor ihrer Ablaufzeit abzubauen und durch eine neue, größere Anlage zu ersetzen (sogenanntes Repowering). Dies ist möglich, wenn die Fläche planungsrechtlich weiter für die Nutzung der Windenergie gesichert ist. Die alte Anlage kann dann womöglich sogar wiederverkauft und weiterhin genutzt werden. Es besteht noch ein gut funktionierender Markt für Altanlagen. Die ehemaligen GUS-Staaten und Südosteuropa sind dabei wichtige Abnehmer, aber auch einzelne afrikanische Staaten. Beim Rückbau wird die Windenergieanlage mit Hilfe eines Kranes Stück für Stück demontiert und abtransportiert. Zuerst werden die Blätter von der Nabe genommen, anschließend werden die Nabe und die Gondel demontiert. Der Turm wird dann abgeschraubt. Die Schaltanlage und die Übergabestation (Trafo) werden abgebaut und die Kabel werden ausgegraben. Das Fundament wird entfernt.
Der Bundesverband WindEnergie (BWE) hat in einer Studie der Deutschen WindGuard den Anlagenpark, der bis 2005 ans Netz ging, analysieren lassen. Ziel war es, vor dem Hintergrund des ab dem 1.1.2021 erfolgenden, schrittweisen Ausscheidens von Anlagen aus der EEG-Systematik ein solides Bild über das Alter der Anlagen, deren regionale Verteilung, die betroffenen Netzebenen und zuständigen Netzbetreiber sowie die jeweilige Anlagentechnologie zu gewinnen. Windenergieanlagen sind aus technischen Gesichtspunkten in der Lage auch über 20 Jahre - dies ist die Zeit in der die EEG-Einspeisevergütung gilt - zu laufen. Ein möglicher Weiterbetrieb hängt aber auch von ökonomischen Gesichtspunkten ab. Die Studie, die im untenstehenden Downloadbereich zu finden ist, geht davon aus, dass bis 2025 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 16.000 MW aus dem EEG-Fördersystem fallen.
Recycling - Etablierte Kreisläufe
Angesichts des vermutlich ansteigenden Rückbaus, arbeitet die Branche intensiv an Recyclingkonzepten. Wird der Rückbau einer Anlage erforderlich, lassen sich 80 – 90 Prozent der Komponenten, die metallhaltigen Anlagenteile, die gesamte Elektrik sowie die Fundamente und der Turm (Stahl-, Kupfer-, Aluminium- und Betonkomponenten) in etablierte Recyclingkreisläufe zurückführen. Stahl und Kupfer werden für den Rohmaterialpreis weiterverkauft und für andere Konstruktionen wiederverwertet. Beton und Fundamentteile werden zerstückelt und zum Beispiel für den Straßenbau als Aufschüttung verwendet. Auch die aus Faserverbundstoffen bestehenden Rotorblätter von Windenergieanlagen sind für die Recyclingbranche kein Neuland, da Bootsrümpfe, Flugzeugteile und andere Faserverbundteile (z.B. aus der Automobilindustrie) ebenfalls entsorgt werden. Neben der thermischen Verwertung arbeitet die Branche intensiv an neuen Konzepten, um die Rohstoffwiederverwertung zu verbessern. Insgesamt sind alle einschlägigen Vorschriften zum Umgang mit Abfällen in der TA Abfall definiert.