Arbeitskreis Kennzeichnung | BWE e.V.

Arbeitskreis Kennzeichnung

Um Windstrom noch wirtschaftlicher erzeugen zu können, werden Windenergieanlagen zunehmend auf höheren Türmen errichtet. Dies führt aufgrund von Flugsicherungsauflagen zu einer stärkeren Kennzeichnung der Rotorblätter, Maschinenhäuser und Türme, etwa über rot eingefärbte Blattspitzen oder rote Lampen. Der Arbeitskreis Kennzeichnung von Windenergieanlagen hat sich das Ziel gesetzt, gemeinsam mit den zuständigen Ministerien, der Flugsicherung und Fachleuten nach Lösungen für Kennzeichnungssysteme zu suchen.

Als Arbeitskreis des Bundesverbands WindEnergie (BWE) bietet der AK Kennzeichnung seinen Mitgliedern die Möglichkeit sich über Veränderungen in der Branche auszutauschen, konstruktive, unternehmensübergreifende Dialoge zu führen und Lösungen zu erarbeiten. Zudem fungiert der AK Kennzeichnung als Forum, in dem Unternehmensvertreter und externe Verantwortliche aus Ministerien und Fachkreisen aufeinander treffen und über praktische Herausforderungen diskutieren. Es werden neue technologische Entwicklungen vorgestellt und die praktische Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben besprochen. Im AK Kennzeichnung ist ein breiter Querschnitt der Windenergiebranche vertreten, was das Gremium in seiner inhaltlichen Arbeit stärkt und dem Gremium gleichzeitig Legitimation im öffentlichen Auftreten verleiht.

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung

Eines der anschaulichsten Themen, mit denen sich der AK Kennzeichnung auseinandersetzt, ist die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung. Die Befeuerung von Windenergieanlagen steht im Spannungsfeld zwischen Sicherheitsaspekten der Flugsicherung und Aspekten des Anwohnerschutzes. Das rote Blinken der Anlagen wird von Anwohnern immer wieder als störend empfunden und kann zu Akzeptanzproblemen bei Windenergieanlagen führen. Gleichzeitig ist durch die zunehmende Größe der Türme und Rotorblätter bei modernen Windenergieanlagen eine effektive Kennzeichnung aus Flugsicherungssicht unabdingbar. 2015 hat der Bundesrat die generelle Zulässigkeit einer bedarfsgerechten Nachtbefeuerung beschlossen. Das heißt, dass die oberste Befeuerung ausbleiben kann, insofern kein Flugverkehr herrscht. In manchen Regionen kann das zu 98 Prozent weniger Kennzeichnungsbedarf pro Nacht führen. Möglich wird dies durch flugdetektierende Radartechnologien innerhalb oder im direkten Umkreis der einzelnen Windparks. Die technische Umsetzung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung wurde im AK Kennzeichnung ausführlich thematisiert.

Das Bundeskabinett hat im August 2023 beschlossen, dass die Pflicht zur Ausstattung von Windenergieanlagen mit einem System zur „bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung“ (BNK) auf den 1. Januar 2025 verlängert werden soll.  Die Fristverlängerung wurde am 15. Dezember 2023 vom  Bundestag verabschiedet (siehe PM des BWE).  Damit folgt der Gesetzgeber der Forderung des BWE (siehe Stellungnahme, Seite 6: hier). Der Bundesverband WindEnergie befindet sich mit dem Gesetzgeber, der Bundesnetzagentur und den zuständigen  Ministerien in regelmäßigem Austausch.

Dr. Andreas Röhsler

Ansprechpartner

Dr. Andreas Röhsler

Fachreferent Technik und Betrieb

Kontakt aufnehmen
Cookie Einwilligung